Darf man den Screenshot einer Website auf der eigenen Seite verwenden?

Wirtschaft
Darf man den Screenshot einer Website auf der eigenen Seite verwenden?

Es sollte mittlerweile klar sein, dass Bilder im Internet nur selten "einfach so" verwendet werden dürfen. Grundsätzlich sind so gut wie alle Bilder urheberrechtlich geschützt - man sollte also vorsichtig sein.

Will man aber einen Screenshot einer fremden Webseite für die eigene Webseite verwenden, so ist dies mittels Bildzitat unter Umständen möglich. Wann genau ein Bildzitat erlaubt ist und wann nicht, steht ausführlich im Blog der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke beschrieben - inklusive Checkliste.

Als typisches Beispiel werden "Websitebesprechungen" genannt. Handelt der eigene Blogbeitrag also konkret von einer Website, so ist es grundsätzlich erlaubt, einen Screenshot zu verwenden - natürlich nur mit Quellenangabe.

TL;DR

Zusammengefasst zeigen folgende Punkte, wann die Verwendung des Screenshots erlaubt ist:

  • Notwendigkeit besteht, einen Screenshot genau dieser Website zu verwenden
  • Beitrag handelt über die Seite, von der der Screenshot gemacht werden soll
  • Screenshot wurde selbst erstellt
  • Der Umfang ist angemessen (nur ein bis zwei Screenshots, nicht alle Unterseiten)
  • Vollständige Quellengabe mit Link

Detaillierte Informationen findet ihr auch noch im Blog der Kanzlei.

Quelle: Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste

Permalink: https://to.ptmr.io/1oY7WN9